Evangelische Kirchengemeinde
Dorn-Dürkheim-Hillesheim-Wintersheim
Das Team

Aus dem Kirchenvorstand

Im Blick auf die Erneuerung der Kirchenheizungen und der Renovierung der beiden Orgeln in Dorn-Dürkheim und Wintersheim hat der Kirchenvorstand beschlossen, zunächst die Heizung in Dorn-Dürkheim zu erneuern und die dortige Orgel zu reinigen, und die weiteren Maßnahmen erst dann durchzuführen, wenn deren Finanzierbarkeit gesichert ist.

 


 

Am 1. November 2009 wurden im Rahmen eines Gottesdienstes die am 21. Juni 2009 gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in ihr Amt eingeführt.  
 
Die konstituierende Sitzung des Kirchenvorstandes fand am Montag, 2. November 2009 statt.
 
Da sich niemand bereit erklärte, den Vorsitz im Kirchenvorstand zu übernehmen, nimmt Pfarrvikar Stephan Da Re diese Aufgabe wahr. Als stellvertretender Vorsitzender wurde Gernot Scholl gewählt, der dieses Amt auch schon in der vergangenen Legislaturperiode inne hatte.
 
In die Dekanatssynode wurden Gabriela Hilz und Steffi Wirtz gewählt.
 
Als Diakoniebeauftragter der Kirchengemeinde wurde Philipp Roßbach bestätigt.
 
Über die Gründung von Ausschüssen, die dem Kirchenvorstand zuarbeiten und deren Besetzung entscheidet der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009.
  
Wir wünschen allen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern viel Erfolg, Geschick sowie Gottes Geleit und Segen bei der Führung ihres Amtes!
  

  
Am 1. November 2009 tritt der neu gewählte Kirchenvorstand sein Amt an. Am 21. Juni 2009 wurden folgende Mitglieder in den Kirchenvorstand gewählt (alphabetische Reihenfolge):
  • Held, Elli (Wintersheim)
  • Hilz, Gabriela (Dorn-Dürkheim)
  • Koch, Petra (Hillesheim)
  • Köhler, Silke (Wintersheim)
  • Kranz, Gerhold (Dorn-Dürkheim)
  • Roßbach, Philipp (Hillesheim)
  • Scholl, Gernot (Dorn-Dürkheim)
  • Sommer, Renate (Hillesheim)
  • Weber, Heike (Hillesheim)
  • Wirtz, Steffi (Dorn-Dürkheim)

Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Je nach Gemeindegröße besteht er aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde. Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann.

Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personalangelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.

Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro. Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.
(Quelle: www.ekhn.de)